Strafgerichtsbarkeit in geistlichen Territorien zwischen Maas und Rhein 1500-1803. (Sonderforschungsbereich 235: Zwischen Maas und Rhein, Teilprojekt B 10)
Laufzeit: 01.01.1997 - 30.11.2001
Projektmittel (€): 136010
Kurzfassung
Ziel des Projekts ist es, auf vergleichender Basis zu veranschaulichen, wie die Durchsetzung von Strafrecht in den geistlichen Territorien zwischen Maas und Rhein langfristige, die Frühe Neuzeit prägende Prozesse mitbestimmte. Mit einem Schwerpunkt auf den Territorien Lüttich, Metz und Trier wurden die Behördenorganisation der Strafjustiz und ihr Ausbau im Untersuchungszeitraum sowie die Entwicklung eines geordneten Gerichtsverfahrens - auch im Spiegel der Gerichtspraxis - untersucht. Ein...Ziel des Projekts ist es, auf vergleichender Basis zu veranschaulichen, wie die Durchsetzung von Strafrecht in den geistlichen Territorien zwischen Maas und Rhein langfristige, die Frühe Neuzeit prägende Prozesse mitbestimmte. Mit einem Schwerpunkt auf den Territorien Lüttich, Metz und Trier wurden die Behördenorganisation der Strafjustiz und ihr Ausbau im Untersuchungszeitraum sowie die Entwicklung eines geordneten Gerichtsverfahrens - auch im Spiegel der Gerichtspraxis - untersucht. Ein besonderes Augenmerk galt der in den geistlichen Territorien bis zum Ende des Alten Reichs nebeneinander bestehend gebliebenen weltlichen und geistlichen Gerichtsbarkeit. Neben den in der Entstehung begriffenen Einzelstudien zu den genannten Territorien dienen die Ergebnisse u.a. dieses Projekts als Grundlage einer im Jahr 2000 in Trier stattfindenden Tagung zur Strafgerichtsbarkeit im Europa der Frühen Neuzeit. Mitarbeiter/innen: Dagmar Zanters, Ulrich Seibert, Ralf Brachtendorf.» weiterlesen» einklappen