Starten Sie Ihre Suche...


Durch die Nutzung unserer Webseite erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden. Weitere Informationen

SCOOP4C

Laufzeit: 01.11.2016 - 31.10.2018

Partner: University Koblenz-Landau, Deutschland (Koordinator), ]init[ Digitale Kommunikation, Deutschland, Centre for Research and Technology Hellas, Griechenland, e-Governance Academy, Estland, IT-Kommunal GmbH, Österreich

Förderung durch: Horizon 2020 Programm der Europäischen Kommission, Co-creation-05-2016 (Co-creation between public administrations: once-only principle)

Website
imported

Kurzfassung



Der Grundsatz der einmaligen Erfassung von Bürgerdaten (Once-only Prinzip) wird durch den EU-eGovernment-Aktionsplan 2016-2020 wie folgt definiert:

Öffentliche Verwaltungen sollten sicherstellen, dass die Menschen und Unternehmen ihnen dieselben Informationen nur einmal übermitteln. Soweit zulässig, sollten sie diese Daten – unter vollständiger Beachtung der Datenschutzvorschriften – intern mehrmals verwenden, um eine unnötige zusätzliche Belastung der Bürgerinnen und Bürger und der...

Der Grundsatz der einmaligen Erfassung von Bürgerdaten (Once-only Prinzip) wird durch den EU-eGovernment-Aktionsplan 2016-2020 wie folgt definiert:

Öffentliche Verwaltungen sollten sicherstellen, dass die Menschen und Unternehmen ihnen dieselben Informationen nur einmal übermitteln. Soweit zulässig, sollten sie diese Daten – unter vollständiger Beachtung der Datenschutzvorschriften – intern mehrmals verwenden, um eine unnötige zusätzliche Belastung der Bürgerinnen und Bürger und der Unternehmen zu vermeiden.“

Die Vision der Europäischen Kommission zum Grundsatz der einmaligen Erfassung ist es, dass “öffentliche Verwaltungen und Regierungsbehörden […] die bereits in ihrem Besitz befindlichen Daten über Bürger und Unternehmen unter der Kontrolle und Zustimmung von Bürgern und Unternehmen wiederverwenden [können], indem sie sie untereinander teilen. Dies ermöglicht ihnen, Verwaltungsdienste in einer proaktiven Weise anzubieten. Die Verwaltungsbelastung von Bürgern und Unternehmen wird verringert, rechtliche Auflagen werden schneller erfüllt und Bürgerdienste werden einfacher und weniger umständlich. Auf breite Skala angewendet kann es auf europäischer Ebene zu einem intelligenten, integrativen und effektiven Grundsatz der einmaligen Erfassung führen.

Das Once-only Prinzip zielt also darauf ab, den Verwaltungsaufwand so zu reduzieren, dass die Bürger den öffentlichen Verwaltungen nicht mehr wiederholt die gleichen Informationen übermitteln müssen, wenn diese Daten bei den Behörden schon vorliegen.

Die Europäische Kommission finanziert SCOOP4C im Rahmen des Horizon 2020 Programms als Koordinierungs- und Unterstützungsmaßnahme. Das Projekt hat die folgenden sechs Ziele, um zur oben genannten strategischen Vision beizutragen:

  1. Nachhaltiger Aufbau einer Stakeholder Community (SCOOP4C Community), in der die Mitglieder ihre Erfahrungen in der Umsetzung des Once-only Prinzips für Bürgerinnen und Bürger austauschen und verbreiten. Ebenso werden Barrieren und förderliche Bausteine / Wegebereiter zur Realisierung des Grundsatzes der einmaligen Datenerfassung adressiert.
  2. Identifikation, Sammlung und Verbreitung von Good Practice Fällen zur Umsetzung des Grundsatzes zur einmaligen Datenerfassung für Bürgerinnen und Bürger in ganz Europa. Ebenso soll eine Wissensbasis zu den Anwendungsfällen sowie zu dem Verständnis der derzeit vorhandenen Konzepte, Ansätze und Lösungen zum Once-only Prinzip aufgebaut werden.
  3. Diskussion der Herausforderungen, der Bedarfe und des Nutzens der weitreichenden Implementierungen und Verbreitung des Grundsatzes zur einmaligen Erfassung im Kontext der gemeinsamen Gestaltung und Bereitstellung (Co-Creation and Co-Production) von öffentlichen Dienstleistungen, an denen Bürger und die öffentliche Verwaltung als Datenbereitsteller und Datennutzer beteiligt sind.
  4. Herleitung von Schlussfolgerungen und Empfehlungen aus dem Vergleich von bestehenden Best Practices; ebenso Empfehlungen zur Handhabe der Bedarfe und Herausforderungen, einschließlich Handlungsempfehlungen an die politischen Akteure hinsichtlich eines notwendigen Paradigmenwechsels im öffentlichen Sektor und bei den Bürgern, um das Vertrauen in die im Kontext des Once-only Prinzips innerhalb der öffentlichen Verwaltungen geteilten Daten der Bürger aufzubauen, und damit die Bürgerinnen und Bürger nicht mehr mit dem wiederholten Beibringen der gleichen Daten im Kontext öffentlicher Dienstleistungen zu belasten.
  5. Identifikation relevanter Akteure in vorhandenen Umsetzungen des Once-only Prinzips; sowie Entwicklung eines strategischen Stakeholder-Beteiligungsplans, um eine nachhaltige Umsetzung des Grundsatzes zur einmaligen Datenerfassung mit einer großen Stakeholderbeteiligung in verschiedenen Co-Creation und Co-Production Anwendungskontexten zu gewährleisten.
  6. Entwicklung eines realistischen und umsetzbaren Aktionsplans mit zukünftige Handlungsfeldern, um die Konzepte und Implementierungen des Grundsatzes der einmaligen Datenerfassung für Bürgerinnen und Bürger umzusetzen, zu verbreiten und zu erhalten.

 

Die erwarteten Ergebnisse in SCOOP4C sind im Folgenden dargestellt:



 

Die Arbeitsgruppe E-Government der Universität Koblenz-Landau koordiniert das Projekt.
SCOOP4C in den sozialen Medien:
Facebook: www.fb.me/SCOOP4C

Twitter: www.twitter.com/SCOOP4C

LinkedIn: www.bit.ly/2lkvv1Z
» weiterlesen» einklappen

Medien


Projektteam


Beteiligte Einrichtungen