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Gelingensbedingungen des gemeinsamen Unterrichts an Schwerpunktschulen in Rheinland-Pfalz

Laufzeit: 01.11.2011 - 01.11.2014

Partner: - Ministerium für Bildung, Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur des Landes Rheinland-Pfalz, - Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) Neustadt/Weinstr.

Kurzfassung


Das Forschungsprojekt "Gelingensbedingungen des gemeinsamen Unterrichts an Schwerpunktschulen in Rheinland-Pfalz"(GeSchwind) untersucht aktuell die inklusive schulische Bildung an Schwerpunktschulen im Bundesland. Als Projekt im Sinne einer Schulbegleitforschung verfolgen wir das Ziel, den schrittweisen Aufbau eines inklusiven Bildungssystems, basierend auf der von der Bundesrepublik Deutschland 2009 ratifizierten UN-Behindertenkonvention durch, zu evaluieren. Als Maßnahme zur Umsetzung des...Das Forschungsprojekt "Gelingensbedingungen des gemeinsamen Unterrichts an Schwerpunktschulen in Rheinland-Pfalz"(GeSchwind) untersucht aktuell die inklusive schulische Bildung an Schwerpunktschulen im Bundesland. Als Projekt im Sinne einer Schulbegleitforschung verfolgen wir das Ziel, den schrittweisen Aufbau eines inklusiven Bildungssystems, basierend auf der von der Bundesrepublik Deutschland 2009 ratifizierten UN-Behindertenkonvention durch, zu evaluieren. Als Maßnahme zur Umsetzung des im März 2010 vorgelegten Aktionsplans des Landes zur Realisierung dieser Schritte, bezieht sich die externe Evaluation auf die seit dem Schuljahr 2001/2002 vorgehaltene Angebotsform der Schwerpunktschule.
In Übereinstimmung mit der Monitoring-Stelle des Deutschen Instituts für Menschenrechte (DIM) gehen wir davon aus, dass die UN-BRK das Recht auf Bildung auf der individuellen Ebene zu einem Recht auf inklusive Bildung konkretisiert (Art. 24 Abs. 1 und 2 UN-BRK i.V. mit Art. 13 Abs. 2 UN-Sozialpakt). Dieses Recht auf inklusive Bildung besagt nach Art. 24 Abs. 2 UN-BRK, „dass keine Person aufgrund einer Behinderung vom allgemeinen Bildungssystem ausgeschlossen werden darf“ (DIM 2010, 4). Zum Recht auf inklusive Bildung gehört als integraler Bestandteil das Konzept der „angemessenen Vorkehrungen“ (Art. 2 Abs. 4 UN-BRK), das vor allem dann relevant ist, „wenn es gilt, im Einzelfall individuelle Barrieren zu überwinden und das Umfeld auf den Bedarf einer behinderten Person einzustellen“ (DIM 2010, 5).
Das individuelle Recht auf inklusive Bildung repräsentiert ein menschenrechtliches Konzept der Bildung und Bildungsgerechtigkeit, deren Strukturelemente der Verfügbarkeit (availability), Zugänglichkeit (accessability), Annehmbarkeit (acceptability) und Adaptierbarkeit (adaptability), die Eckpunkte zur Verwirklichung eines inklusiven Schulsystems (Primarstufe und Sekundarstufe I und II) bilden.
Vor diesem Hintergrund soll die externe Evaluation klären helfen, wie das Konzept der Schwerpunktschule weiterentwickelt werden muss, um einen substantiellen Beitrag zur Ausgestaltung eines inklusiven Schulsystems in Rheinland-Pfalz leisten zu können.
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  • Schwerpunktschulen Förderschulen Inklusion Integration

Projektteam





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