Berufliche Rehabilitation und Versicherungsleistungen
Laufzeit: 01.06.1998 - 28.02.2001
Förderung durch: Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung Rheinland-Pfalz
Kurzfassung
In Deutschland fallen Maßnahmen zur beruflichen Rehabilitation zum überwiegenden Teil in den Zuständigkeitsbereich der Sozialversicherungsträger. Die damit verbundene institutionenorientierte Differenzierung des Rehabilitationssystems sieht sich zunehmend der Kritik ausgesetzt, neben fehlender Klientenorientierung auch durch systematische Verstöße gegen die gesetzlich vorgegebenen Prinzipien der Finalität und der frühestmöglichen Maßnahmeeinleitung gekennzeichnet zu sein. Im Kontrast zur...In Deutschland fallen Maßnahmen zur beruflichen Rehabilitation zum überwiegenden Teil in den Zuständigkeitsbereich der Sozialversicherungsträger. Die damit verbundene institutionenorientierte Differenzierung des Rehabilitationssystems sieht sich zunehmend der Kritik ausgesetzt, neben fehlender Klientenorientierung auch durch systematische Verstöße gegen die gesetzlich vorgegebenen Prinzipien der Finalität und der frühestmöglichen Maßnahmeeinleitung gekennzeichnet zu sein. Im Kontrast zur gegenwärtigen Reformdiskussion, die sich vor allem auf Schnittstellenprobleme und auf weitergehende Kooperationsmöglichkeiten konzentriert, soll gefragt werden, ob und wie unter alternativen institutionellen Arrangements eine weitreichendere Umsetzung des Grundsatzes "Rehabilitation vor Rente" gelingen kann. Untersucht werden dabei insbesondere Möglichkeiten, durch eine verstärkt betriebliche Absicherung des Invaliditätsrisikos die Effizienz von Rehabilitationsmaßnahmen zu steigern. Darüber hinaus ist nach den Möglichkeiten und Grenzen eines intensiveren Engagements privater Versicherungsunternehmen in der beruflichen Rehabilitation zu fragen.» weiterlesen» einklappen