Kurzfassung
ie Nachweisverordnung vom 20. Oktober 2006 regelt die Führung von Nachweisen und Registern bei der Entsorgung von gefährlichen und nicht gefährlichen Abfällen. Die Verordnung schreibt für die Nachweisführung verschiedene Belege vor, die zwischen Unternehmen und Behörden derzeit in Papierform ausgetauscht werden. Wegen der hohen Anzahl an Entsorgungsvorgängen und dem damit verbundenen hohen Belegaufkommen soll das papiergebundene Verfahren durch ein elektronisches Verfahren abgelöst werden....ie Nachweisverordnung vom 20. Oktober 2006 regelt die Führung von Nachweisen und Registern bei der Entsorgung von gefährlichen und nicht gefährlichen Abfällen. Die Verordnung schreibt für die Nachweisführung verschiedene Belege vor, die zwischen Unternehmen und Behörden derzeit in Papierform ausgetauscht werden. Wegen der hohen Anzahl an Entsorgungsvorgängen und dem damit verbundenen hohen Belegaufkommen soll das papiergebundene Verfahren durch ein elektronisches Verfahren abgelöst werden. Für die elektronische Nachweisführung müssen DV-Anwendungssysteme entwickelt und in Unternehmen und Behörden eingeführt werden. Seit 2006 beschäftigt sich das Kompetenzzentrum E-Government & Umwelt mit verschiedenen Problemstellungen, die mit der Einführung des elektronischen Nachweisverfahrens verbunden sind.
Allgemeine Forschungsziele
Identifizierung von organisatorischen und technischen Problemen bei der Einführung von komplexen E-Government-Prozessen insbesondere in Verbindung mit der digitalen Signatur
Analyse der technischen Auswirkungen von E-Government-Szenarien auf IT-Systeme in Unternehmen
Aufbau einer Testumgebung für komplexe E-Government-Szenarien für Forschung und Lehre
Entwicklung eines allgemeinen Vorgehensmodells für die erfolgreiche Einführung von E-Government-Szenarien
Entwicklung von mobilen IT-Lösungen» weiterlesen» einklappen