Drug-Checking I
Laufzeit: 15.10.2017 - 31.12.2017
Förderung durch: Hessisches Ministerium für Soziales und Intagration
Projektmittel (€): 26.198,84
Kurzfassung
Drug-Checking Projekte in Deutschland scheitern bislang an betäubungsmittelrechtlichen Hürden, da das Betäubungsmittelgesetz (BtMG) den Betäubungsmittelverkehr unter Erlaubnisvorbehalt stellt. Für die Erteilung einer solchen Erlaubnis ist das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) zuständig, eine Erlaubnis ist nur ausnahmsweise zu wissenschaftlichen oder im öffentlichen Interesse liegenden Zweck möglich. Projektziel ist es, einen Forschungsantrag zur Vorlage bei BfArM zu...Drug-Checking Projekte in Deutschland scheitern bislang an betäubungsmittelrechtlichen Hürden, da das Betäubungsmittelgesetz (BtMG) den Betäubungsmittelverkehr unter Erlaubnisvorbehalt stellt. Für die Erteilung einer solchen Erlaubnis ist das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) zuständig, eine Erlaubnis ist nur ausnahmsweise zu wissenschaftlichen oder im öffentlichen Interesse liegenden Zweck möglich. Projektziel ist es, einen Forschungsantrag zur Vorlage bei BfArM zu erarbeiten.» weiterlesen» einklappen