Arbeitsmedizinisches Gutachten über den Einsatz des Eye-Tracker
Laufzeit: 01.01.2022 - 31.12.2022
Kurzfassung
Im Rahmen einer Pilotierungs-/Testphase wird ein kamerabasiertes Eye-Tracking-Verfahren zur Unterstützung der Maussteuerung mit einer beschränkten Anzahl von Nutzern im Office-Bereich eines großen Industrieunternehmens getestet.
Der Auftraggeber will untersuchen, ob durch Einsatz des Eye-Trackers die Bedienung von Computerprogrammen vereinfacht und beschleunigt werden kann und ob die Benutzer dadurch eine Arbeitserleichterung verspüren.
Das Institut für Arbeits, Sozial- und Umweltmedizin der...Im Rahmen einer Pilotierungs-/Testphase wird ein kamerabasiertes Eye-Tracking-Verfahren zur Unterstützung der Maussteuerung mit einer beschränkten Anzahl von Nutzern im Office-Bereich eines großen Industrieunternehmens getestet.
Der Auftraggeber will untersuchen, ob durch Einsatz des Eye-Trackers die Bedienung von Computerprogrammen vereinfacht und beschleunigt werden kann und ob die Benutzer dadurch eine Arbeitserleichterung verspüren.
Das Institut für Arbeits, Sozial- und Umweltmedizin der Universitätsmedizin Mainz erstellte ein arbeitsmedizinisches Gutachten zur Frage, ob bei der Anwendung des Eye-Tracker im Rahmen der Studie Bedenken aus arbeitsmedizinischer Sicht bestehen.
Der Auftraggeber hat hierzu ein Lastenheft mit Leitfragen erstellt. Darüber hinaus wurden aktuelle wissenschaftliche Erkenntnisse und Empfehlungen zu aktuellen arbeitswissenschaftlichen Erkenntnissen bezüglich des Einsatzes von Eye-Trackern in das Gutachten eingearbeitet.
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