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Präventivmedizinische Versorgung von Kindern, die in Gemeinschaftsunterkünften für Asylsuchende in Mainz leben

Laufzeit: 01.01.2015 - 31.12.2017

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Kurzfassung


Mit dem 1991 bundesweit eingeführten Programm zur Früherkennung von Krankheiten und Entwicklungsverzögerungen bei Kindern wurde ein wichtiger Bestandteil der präventiven Versorgung im Kindesalter geschaffen. Die Früherkennungsuntersuchungen (U-Untersuchungen) U1 bis U9 richten sich an Kinder von der Geburt an bis zum sechsten Lebensjahr. Die Untersuchung und ihre Befunde werden im Untersuchungsheft für Kinder (U-Heft) dokumentiert, das i.d.R. nach der Geburt von der Entbindungsstation oder...Mit dem 1991 bundesweit eingeführten Programm zur Früherkennung von Krankheiten und Entwicklungsverzögerungen bei Kindern wurde ein wichtiger Bestandteil der präventiven Versorgung im Kindesalter geschaffen. Die Früherkennungsuntersuchungen (U-Untersuchungen) U1 bis U9 richten sich an Kinder von der Geburt an bis zum sechsten Lebensjahr. Die Untersuchung und ihre Befunde werden im Untersuchungsheft für Kinder (U-Heft) dokumentiert, das i.d.R. nach der Geburt von der Entbindungsstation oder der Hebamme an die Eltern übergeben wird. Wichtiger Bestandteil der U-Untersuchungen ist auch die Impfaufklärung und Abfrage des Impfstatus. Da die Untersuchungen zur bestmöglichen Förderung und Gesunderhaltung der Kinder beitragen, sollen sie möglichst von allen Kindern in Anspruch genommen werden. Deshalb sind die U1-U9 kostenlos. Auch Kinder von Eltern, die in Deutschland um Asyl ersuchen, sollen möglichst an den Untersuchungen teilnehmen. Die Untersuchungskosten werden für sie durch die zuständige Kommune im Rahmen des § 4 Asylbewerberleistungsgesetz übernommen. In Rheinland-Pfalz wird zudem ein Modell der schriftlichen Einladung angewendet, um eine möglichst hohe Teilnahme an den Früherkennungsuntersuchungen zu erreichen. Die Eltern von allen Kindern im Alter von drei Monaten bis fünf Jahren mit Wohnsitz in Rheinland-Pfalz, werden schriftlich zu den Untersuchungen U4-U9 eingeladen. Zudem werden Informationen zu den Untersuchungen in verschiedenen Sprachen angeboten.

Ergebnisse der deutschlandweiten KiGGS-Studie des Robert Koch-Instituts (2008) und die Evaluationsberichte des Einladungswesens in Rheinland-Pfalz (2010) deuten auf eine verminderte Inanspruchnahme von U-Untersuchungen durch Menschen mit Migrationshintergrund und insbesondere Asylsuchenden hin. Dabei arbeiten beide Untersuchungen quantitativ und liefern keine belegten Erklärungen für die verminderte Inanspruchnahme.

 

Unsere Ausgangshypothese ist daher, dass Asylsuchende Schwierigkeiten bei der Inanspruchnahme der U-Untersuchungen haben, dies sowohl was den Zugang als auch die Qualität der Untersuchungen angeht. Dies auf Grund verschiedener Gegebenheiten, wie der kurzen Aufenthaltsdauer und dem damit verbundenen geringen Kenntnisstand in Bezug auf die deutsche Sprache und das deutsche Gesundheitswesen, häufig nicht vorhandener Impfausweise für ältere Kinder sowie der begrenzten Gesundheitsversorgung im Rahmen des Asylbewerberleistungsgesetzes, das die Inanspruchnahme von ggf. empfohlenen Anschlussbehandlungen erschweren kann.
Mit Hilfe qualitativer Interviews wird untersucht, wie die Inanspruchnahme von U-Untersuchungen durch Kinder, deren Eltern in Gemeinschaftsunterkünften für Asylsuchende wohnen, abläuft. Dabei wird auf die Inanspruchnahme der Untersuchungen U4 bis U9 fokussiert. Die Eltern werden dabei als Experten für die Situation ihrer Kinder und die Inanspruchnahme der U-Untersuchungen betrachtet. Darüber hinaus werden einzelne Interviews mit Vertretern/-innen von Institutionen durchgeführt, die für den Ablauf der U-Untersuchungen relevant sein können.



 



 



 



 



 



 



 



 



 


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