Die arbeitsrechtlichen Wirkungen der Privatisierung in Deutschland und Ungarn
Laufzeit: 01.01.1998 - 31.12.1999
Partner: Universität Miskolc
Kurzfassung
Ziel: Im Rahmen eines deutsch-ungarischen Forschungsvorhabens, das vom DAAD finanziell gefördert wird, sollen die Voraussetzungen und Wirkungen der arbeitsrechtlichen Folgen der Privatisierung in beiden Ländern erforscht werden. Da zu Beginn des Projekts in Ungarn bislang lediglich 80 % der ehemaligen staatlichen Betriebe privatisiert wurden, besitzt die Thematik große Aktualität. Die arbeitsrechtliche Problematik stellt sich vor allem bei der Übernahme der ehemaligen Staatsunternehmen in...Ziel: Im Rahmen eines deutsch-ungarischen Forschungsvorhabens, das vom DAAD finanziell gefördert wird, sollen die Voraussetzungen und Wirkungen der arbeitsrechtlichen Folgen der Privatisierung in beiden Ländern erforscht werden. Da zu Beginn des Projekts in Ungarn bislang lediglich 80 % der ehemaligen staatlichen Betriebe privatisiert wurden, besitzt die Thematik große Aktualität. Die arbeitsrechtliche Problematik stellt sich vor allem bei der Übernahme der ehemaligen Staatsunternehmen in private Hände. Sowohl die deutsche Treuhand als auch die ungarische Treuhand als die beiden wesentlich damit beschäftigten Institutionen hatten eine Vielzahl arbeitsrechtlicher Probleme zu bewältigen. Es gilt, über diese Problematik einen Überblick herzustellen. Insbesondere geht es um die Frage, inwieweit der Personalabbau zur besseren Veräußerung der ehemals staatlichen Betriebe geeignet ist. Des weiteren stellt sich damit die Frage, inwieweit die ehemaligen Arbeitnehmer der Staatsbetriebe von den neuen Inhabern übernommen werden, bzw. ob diejenigen Arbeitnehmer, die ihren Arbeitsplatz infolge der Privatisierung verloren haben, durch andere Systeme der sozialen Sicherheit aufgefangen werden. Dies ist insbesondere für Ungarn von Bedeutung, da eine funktionsfähige und leistungsfähige Arbeitslosenversicherung noch nicht installiert werden konnte. Ferner stellen sich Probleme der Insolvenz der ehemals staatlichen Betriebe. Für Ungarn ist hier insbesondere von Interesse, inwieweit Systeme der Lohnsicherung im Falle der Insolvenz greifen. Im Rahmen des wissenschaftlichen Vergleichs soll insbesondere herausgearbeitet werden, wie dieselbe wirtschaftliche Problematik unter ganz unterschiedlichen sozialen, wirtschaftlichen und rechtlichen Bedingungen bewältigt werden. Beteiligte auf deutscher Seite: Prof. Dr. Dr. h.c. Rolf Birk, Dr. Bernd Waas; Beteiligt auf ungarischer Seite: Prof. Dr. Tàmàs Prugberger, Universität Miskolc» weiterlesen» einklappen