Umwelthaftung und Biodiversität
Laufzeit: 01.04.2011 - 31.10.2012
Partner: Universität Kassel, Hochschule Darmstadt, Europäisches Umweltbüro, Brüssel, Bundesverband Beruflicher Naturschutz (BBN), Netzwerk Umwelthaftung
Kurzfassung
Das Thema Umwelthaftung wird bereits seit 1989 von Prof. Dr. Gerhard Roller wissenschaftlich behandelt. In einem umfangreichen Forschungsprojekt "EG Umwelthaftungs-Richtlinie und Biodiversität" hat des Instituts I.E.S.A.R. im Jahre 2005 gemeinsam mit anderen Hochschulen das Thema vertieft untersucht (siehe "Veröffentlichungen").
Im Rahmen des Vorhabens werden drei Schwerpunktaktivitäten entfaltet:
1. Durchführung einer Fallstudie am Beispiel eines Steinbruchs
Am Beispiel eines Steinbruchs wird...Das Thema Umwelthaftung wird bereits seit 1989 von Prof. Dr. Gerhard Roller wissenschaftlich behandelt. In einem umfangreichen Forschungsprojekt "EG Umwelthaftungs-Richtlinie und Biodiversität" hat des Instituts I.E.S.A.R. im Jahre 2005 gemeinsam mit anderen Hochschulen das Thema vertieft untersucht (siehe "Veröffentlichungen").
Im Rahmen des Vorhabens werden drei Schwerpunktaktivitäten entfaltet:
1. Durchführung einer Fallstudie am Beispiel eines Steinbruchs
Am Beispiel eines Steinbruchs wird eine methodisches Instrumentarium zur Ermittlung und Bewertung von potenziellen Biodiversitätsschäden im Sinne des USchadG entwickelt.
Grundlage hierfür sind:
gebietsindividuelle Erfassung des Erhaltungszustands von Lebensräumen und Arten
Ermittlung von Schadensfällen
naturschutzfachliche Bewertung
Auswahl von Sanierungsmaßnahmen und Bestimmung des Sanierungsumfangs
Die hieraus abgeleiteten Empfehlungen werden in Form einer praxisnahen Handlungsanleitung zusammengestellt.
Im Rahmen der Fallstudie sollen Studierende verschiedener Studiengänge mit der Erarbeitung von Projekt- und Abschlussarbeiten integriert werden.
2. Durchführung einer empirischen und rechtsvergleichenden Studie zur Umsetzung der EU-Umwelthaftungsrichtlinie gemeinsam mit der Universität Kassel und dem Europäischen Umweltbüro
Ziel dieser Aktivität ist es, wissenschaftlich fundierte Erkenntnisse zur Umsetzung der Richtlinie in anderen Staaten der EU zu erlangen. Das Europäische Umweltbüro verfügt über ein umfassendes Netzwerk, in dem die relevanten Informationen erhoben werden können.
Folgende Arbeitsschritte sind geplant:
Untersuchung der Umsetzung der europäischen Umwelthaftungsrichtlinie in den Mitgliedstaaten der EU (Partner: EEB, Verband mittelständischer Unternehmen)
Vorstellung der Ergebnisse auf einem Workshop in Brüssel (Vertreter der Europäischen Kommission, Verbände, Unternehmen, Abgeordnete des EP)
Study commissioned by the European Environmental Bureau
Download: "Application of the Environmental Liability Directive (ELD) in practice - the German experience."
3. Erstellung eines Leitfadens für Unternehmen
Ziel ist es, in enger Abstimmung mit den Projektpartnern einen Leitfaden für Unternehmen anzufertigen. Dieser wird in Form einer "Checkliste" die Prüfung dahingehend ermöglicht, inwieweit das Umweltschadensgesetz für ein Unternehmen relevant ist. Die Ergebnisse der Fallstudie fließen in diesen Leitfaden ein und sie werden für alle Branchen gelten.
Folgende Maßnahmen sind geplant:
-Aufarbeitung der fachlichen Diskussion zum Schadensbegriff im Bereich Biodiversität
-Empirische Untersuchung vorhandener Fälle (Erhebung bei Behörden und Unternehmen)
-Ausarbeitung eines Leitfadens für Unternehmen (incl. Checkliste zur Risikobewertung)
-Vorbereitung und Durchführung eines Workshops mit Akteuren in Bingen» weiterlesen» einklappen