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Europäisierung der Kollektivverhandlungen - Europeanization of Collective Bargaining

Laufzeit: 01.10.2001 - 01.04.2003

Kurzfassung


Prof. Dr. Dieter Sadowski, Dipl.-Vw. Oliver Ludewig: Die Diskussion über die Europäisierung der Industriellen Beziehungen, teilweise institutionalisiert und formalisiert durch die Verträge von Maastricht (1993) und Amsterdam (1999), folgen einer unbestimmten Erwartung an das Akteurshandeln der Sozialpartner auf europäischer Ebene. Der in der Literatur und wirtschaftspolitischen Zielsetzungen unterstellte Zentralisierungswille und -bedarf erscheint nicht nur vor dem Hintergrund der...Prof. Dr. Dieter Sadowski, Dipl.-Vw. Oliver Ludewig: Die Diskussion über die Europäisierung der Industriellen Beziehungen, teilweise institutionalisiert und formalisiert durch die Verträge von Maastricht (1993) und Amsterdam (1999), folgen einer unbestimmten Erwartung an das Akteurshandeln der Sozialpartner auf europäischer Ebene. Der in der Literatur und wirtschaftspolitischen Zielsetzungen unterstellte Zentralisierungswille und -bedarf erscheint nicht nur vor dem Hintergrund der Dezentralisierungstendenzen auf nationaler Ebene begründungsbedürftig. Zudem bleibt unklar, was die Erwartung an eine Europäisierung sind: Ein System supranationaler Institutionen, die Angleichung nationaler Systeme in Europa oder eine Internationalisierung? ; Innerhalb des sozialen Dialogs wurden die Sozialpartner dazu bevollmächtigt, Vereinba-rungen zu verhandeln, die anschließend von der Europäischen Kommission als Richtlinie verabschiedet werden können (Artikel 137- 139 EC). Dieser formalisierte Prozess, von Biagi (1999) als "bargained legislation" bezeichnet, gewährt dem Sozialpartner auf bestimmten Gebieten, ein Initiativrecht in der Gesetzgebung. Obwohl eine Reihe von wichti-gen Rechten und Regelungen, wie zum Beispiel das Arbeitskampf- und Streiksrecht, auf europäischer Ebene fehlen, ist diese "verhandelte Gesetzgebung" ein stärkeres Instrument zur Beeinflussung des Gesetzgebungsverfahrens als die meisten Sozialpartner in den Mitgliedsstaaten der EU zur Verfügung haben (Biagi 1999). Ungeachtet dieses Machtpotenzil als wurden bisher nur drei Vereinbarungen auf inter-industrieller Ebene verabschiedet, die große Teile der europäischen Arbeitnehmerschaft betreffen. Diese setzen jeweils Minimumstandards bezüglich Erziehungsurlaub, Teilzeit und befristeter Beschäftigung (Hornung- Draus 2001). Da die Europäische Kommission einige dieser Themen bereits 1990 in den sozialen Dialog einbrachte, muss die Anzahl der erfolgreichen Abschlüsse als niedrig angesehen werden; daraus lässt sich folgern, dass die neuen Rahmenbedingungen der Europäisierung der industriellen Beziehungen keinen Auftrieb gegeben haben.; Ähnliche Beobachtungen lassen sich über die Organisation der Interessen der industriellen Beziehungen machen. Auf der einen Seite haben sich in der Vergangenheit zwar sektorenübergreifende Organisationen wie die ETUC oder UNICE sowie eine wachsende Anzahl an europäischen sektorspezifischen Arbeitgeberorganisationen und Gewerkschaften etabliert. Auf der anderen Seite werden diese europäischen Dachorganisationen, die aus den entsprechenden nationalen Organisationen bestehen, von ihren Mitgliedern kaum mit finanziell oder personell unterstützt. Hinzu kommt, dass die nationalen Organisationen wenige oder gar keine Kompetenzen an die Organisationen auf europäischer Ebene abtreten/delegieren (Keller 1995; Boockmann 1999).; Diese Befunde führen zu zwei Fragen: Erstens, warum nutzen die Sozialpartner den institutionellen Rahmen, der im Vertrag von Amsterdam verabschiedet wurde, nicht in größerem Maße? Zweitens, warum werden die Dachorganisationen so wenig von ihren Mitgliedern unterstützt?; Vorgehen: Um diese Fragen zu analysieren werden wir zunächst einen Überblick über die Europäisierung der Arbeitsbeziehungen als Prozess geben: als Prozess der institutionellen Entstehung und der inhaltlichen Ausfüllung durch die Sozialpartner. Für die Analyse möglicher Entwicklungen des weiteren Prozesses einer Europäisierung ist dann zu fragen, was überhaupt der optimale Lohnraum ist, auf dem zentralisierte Verhandlungen geführt werden sollten. Zuletzt sind die beteiligten Akteure zu analysieren, indem diese mehr oder weniger institutionellen Argumente durch eine mikroökonomischen Analyse des Verhaltens der Sozialpartner innerhalb eines Rational Choice Rahmens vervollständigt werden. ; Auf Basis der theoretisch abgeleiteten Erwartungen eines möglichen Europäisierungsverhaltens der Akteure können etwaige institutionelle Hindernisse und identifiziert werden, die einen Europäisierungsprozess behindern.» weiterlesen» einklappen

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Veröffentlichungen


Beteiligte Einrichtungen