Verfassungsmäßigkeit der Besteuerung privater Wertpapierveräußerungsgeschäfte ab 1999: Ein Urteil des Bundesfinanzhofs auf Bewährung
Deutsche Steuer-Zeitung. Bd. 94. H. 4. Bonn: Stollfuss Medien 2006 S. 109 - 112
Erscheinungsjahr: 2006
ISBN/ISSN: 0724-5637
Publikationstyp: Zeitschriftenaufsatz
Sprache: Deutsch
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Inhaltszusammenfassung
Der BFH hat mit Urteil vom 29. November 2005[2] entschieden, dass die Besteuerung privater Wertpapierveräußerungsgeschäfte nach § 23 Abs. 1 Nr. 2 EStG im Jahr 1999 verfassungsgemäß war. Das Ergebnis überrascht, hatte doch 2004 das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) die Besteuerung privater Spekulationseinkünfte bei Wertpapieren für die Jahre 1997 und 1998 wegen eines strukturellen Vollzugsdefizits als verfassungswidrig beurteilt und § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Buchst. b EStG 1997 insoweit für nic...Der BFH hat mit Urteil vom 29. November 2005[2] entschieden, dass die Besteuerung privater Wertpapierveräußerungsgeschäfte nach § 23 Abs. 1 Nr. 2 EStG im Jahr 1999 verfassungsgemäß war. Das Ergebnis überrascht, hatte doch 2004 das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) die Besteuerung privater Spekulationseinkünfte bei Wertpapieren für die Jahre 1997 und 1998 wegen eines strukturellen Vollzugsdefizits als verfassungswidrig beurteilt und § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Buchst. b EStG 1997 insoweit für nichtig erklärt. Insbesondere war es gerade der damals vorlegende IX. Senat des BFH, der keine Gelegenheit versäumte, die Verfassungswidrigkeit auch des § 23 Abs. 1 Nr. 2 EStG anzumahnen[3]. Der jüngste Richterspruch des IX. Senats stützt sich auf die in 2005 neu eingeführte Möglichkeit zu Kontenabfragen durch die Finanzverwaltung. Im Folgenden werden die dem Urteil zu Grunde liegenden wesentlichen Erwägungen dargestellt und im Kontext der bisherigen Rechtsprechung des BFH und des BVerfG einer Bewertung unterzogen.» weiterlesen» einklappen
Klassifikation
DFG Fachgebiet:
Rechtswissenschaften
DDC Sachgruppe:
Recht