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Verfassungsmäßigkeit der Besteuerung privater Wertpapierveräußerungsgeschäfte ab 1999: Ein Urteil des Bundesfinanzhofs auf Bewährung

Deutsche Steuer-Zeitung. Bd. 94. H. 4. Bonn: Stollfuss Medien 2006 S. 109 - 112

Erscheinungsjahr: 2006

ISBN/ISSN: 0724-5637

Publikationstyp: Zeitschriftenaufsatz

Sprache: Deutsch

GeprüftBibliothek

Inhaltszusammenfassung


Der BFH hat mit Urteil vom 29. November 2005[2] entschieden, dass die Besteuerung privater Wertpapierveräußerungsgeschäfte nach § 23 Abs. 1 Nr. 2 EStG im Jahr 1999 verfassungsgemäß war. Das Ergebnis überrascht, hatte doch 2004 das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) die Besteuerung privater Spekulationseinkünfte bei Wertpapieren für die Jahre 1997 und 1998 wegen eines strukturellen Vollzugsdefizits als verfassungswidrig beurteilt und § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Buchst. b EStG 1997 insoweit für nic...Der BFH hat mit Urteil vom 29. November 2005[2] entschieden, dass die Besteuerung privater Wertpapierveräußerungsgeschäfte nach § 23 Abs. 1 Nr. 2 EStG im Jahr 1999 verfassungsgemäß war. Das Ergebnis überrascht, hatte doch 2004 das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) die Besteuerung privater Spekulationseinkünfte bei Wertpapieren für die Jahre 1997 und 1998 wegen eines strukturellen Vollzugsdefizits als verfassungswidrig beurteilt und § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Buchst. b EStG 1997 insoweit für nichtig erklärt. Insbesondere war es gerade der damals vorlegende IX. Senat des BFH, der keine Gelegenheit versäumte, die Verfassungswidrigkeit auch des § 23 Abs. 1 Nr. 2 EStG anzumahnen[3]. Der jüngste Richterspruch des IX. Senats stützt sich auf die in 2005 neu eingeführte Möglichkeit zu Kontenabfragen durch die Finanzverwaltung. Im Folgenden werden die dem Urteil zu Grunde liegenden wesentlichen Erwägungen dargestellt und im Kontext der bisherigen Rechtsprechung des BFH und des BVerfG einer Bewertung unterzogen.» weiterlesen» einklappen

  • Steuer
  • private Wertpapierveräußerung
  • Besteuerung

Klassifikation


DFG Fachgebiet:
Rechtswissenschaften

DDC Sachgruppe:
Recht

Verknüpfte Personen


Beteiligte Einrichtungen