5. EU-Geldwäscherichtlinie - Ende oder Chance für den Kryptomarkt?
Zeitschrift für das gesamte Kreditwesen. Bd. 13. Fritz Knapp 2020 S. 36 - 40 618-622
Erscheinungsjahr: 2020
Publikationstyp: Zeitschriftenaufsatz (Arbeitspapier)
Sprache: Deutsch
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Inhaltszusammenfassung
Die 5. EU-Geldwäscherichtlinie erfasst nun auch die Anbieter von Wallets und Tauschplattformen für Kryptowährungen. Diese unterliegen damit nun auch der Verpflichtung zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung und sind damit nun auch den Banken gleichgestellt. Die Richtlinie dient laut den Autoren nicht dazu, die virtuellen Währungen zu untersagen oder deren Nutzung einzudämmen. Virtuelle Währungen eignen sich grundsätzlich gut zur Geldwäsche, da sie anonym erworben und getausc...Die 5. EU-Geldwäscherichtlinie erfasst nun auch die Anbieter von Wallets und Tauschplattformen für Kryptowährungen. Diese unterliegen damit nun auch der Verpflichtung zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung und sind damit nun auch den Banken gleichgestellt. Die Richtlinie dient laut den Autoren nicht dazu, die virtuellen Währungen zu untersagen oder deren Nutzung einzudämmen. Virtuelle Währungen eignen sich grundsätzlich gut zur Geldwäsche, da sie anonym erworben und getauscht werden können. So gibt es sogar mittlerweile ein Netz von ATMs, wo Bitcoins in Fiatgeld und umgekehrt getauscht werden können. Auch OTC-Broker oder sogar Online-Spiele können hilfreich bei der Geldwäsche via Kryptowährungen sein. Nach einer Schilderung wie die Geldwäsche mit Kryptowährungen ablaufen kann und einer kritischen Würdigung der rechtlichen Aspekte kommen Winnefeld/Leim zu dem Schluss, dass die 5. EU-Geldwäscherichtlinie eher eine Chance für als das Ende des Kryptomarktes darstellt. (Red. ZfgK)» weiterlesen» einklappen
Klassifikation
DFG Fachgebiet:
Wirtschaftswissenschaften
DDC Sachgruppe:
Wirtschaft