Unverstanden und korrumpiert: Stiefkind kommunales Erbbaurecht
Zeitschrift für Kommunalfinanzen. Bd. 2015. H. 5. 2015 S. 97 - 102
Erscheinungsjahr: 2015
ISBN/ISSN: 0174-1136
Publikationstyp: Zeitschriftenaufsatz
Sprache: Deutsch
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Inhaltszusammenfassung
Das 1919 geschaffene Erbbaurecht ist nahezu 100 Jahre alt. Getragen wurde es nicht zuletzt von sozialpolitischer Motivation; so sollte nicht zuletzt die Eigentumsbildung auch für finanziell schwächere Schichten ermöglicht werden. Speziell im Kontext des von Bundesbauministerin Barbara Hendricks ausgerufenen Bündnisses für "bezahlbares Bauen und Wohnen' ist es vor diesem Hintergrund erstaunlich, dass die kommunale Vergabe von Erbbaurechten als ein zusätzliches Instrumentarium der Eigentumsbild...Das 1919 geschaffene Erbbaurecht ist nahezu 100 Jahre alt. Getragen wurde es nicht zuletzt von sozialpolitischer Motivation; so sollte nicht zuletzt die Eigentumsbildung auch für finanziell schwächere Schichten ermöglicht werden. Speziell im Kontext des von Bundesbauministerin Barbara Hendricks ausgerufenen Bündnisses für "bezahlbares Bauen und Wohnen' ist es vor diesem Hintergrund erstaunlich, dass die kommunale Vergabe von Erbbaurechten als ein zusätzliches Instrumentarium der Eigentumsbildung vor allem in Wachstumsregionen nicht intensiver diskutiert wird. Das Erbbaurecht war nämlich ursprünglich von der Absicht getragen, die Bodenspekulation zu bekämpfen und weiten Teilen der Bevölkerung die Möglichkeit zum Erwerb eines Eigenheimes zu schaffen. Ähnliches gilt hinsichtlich der Gestaltungserfordernisse angesichts der aktuellen demographischen Herausforderungen - die Art und Funktionalität der Flächennutzung, die soziale Durchmischung oder etwa die Zwischen- und Nachnutzung bestehender Baugebiete sind mit kommunalen Erbbaurechten potenziell wesentlich besser steuerbar als über privates "Volleigentum'. » weiterlesen» einklappen
Klassifikation
DFG Fachgebiet:
Wirtschaftswissenschaften
DDC Sachgruppe:
Wirtschaft