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Unternehmensbewertung bei Compliance-Verstößen im Zivil- und Strafrecht

Behringer, Stefan; Follert, Florian (Hrsg). Unternehmensbewertung und ökonomische Analyse. Wiesbaden: Springer 2023 S. 219 - 245 (Unternehmensbewertung und ökonomische Analyse : Interdisziplinäre Aspekte zwischen Theorie und Praxis)

Erscheinungsjahr: 2023

ISBN/ISSN: 978-3-658-40234-1

Publikationstyp: Buchbeitrag

Sprache: Deutsch

Doi/URN: 10.1007/978-3-658-40235-8_11

Volltext über DOI/URN

GeprüftBibliothek

Inhaltszusammenfassung


Die Parteien eines Unternehmenskaufvertrags treffen oft keine Regelung zur Berechnung eines möglicherweise auch strafrechtlich relevanten Schadensersatzanspruchs in Geld bei Compliance-Verstößen. Vielmehr ist dieser nach den allgemeinen Grundsätzen des Schadensrechts zu ermitteln. Gleichwohl existieren keine rechtsverbindlichen Bewertungsvorgaben zur Schadensbemessung, die auf der sog. Differenzhypothese fußt. Der Vermögensschaden berechnet sich anhand eines Vergleichs des tatsächlichen Vermö...Die Parteien eines Unternehmenskaufvertrags treffen oft keine Regelung zur Berechnung eines möglicherweise auch strafrechtlich relevanten Schadensersatzanspruchs in Geld bei Compliance-Verstößen. Vielmehr ist dieser nach den allgemeinen Grundsätzen des Schadensrechts zu ermitteln. Gleichwohl existieren keine rechtsverbindlichen Bewertungsvorgaben zur Schadensbemessung, die auf der sog. Differenzhypothese fußt. Der Vermögensschaden berechnet sich anhand eines Vergleichs des tatsächlichen Vermögens des Geschädigten oder des Opfers mit jener hypothetischen Vermögensposition, die sich bei Hinwegdenken des schädigenden Ereignisses ergeben hätte. Der Differenzbetrag ist dann der Schaden. Übertragen auf eine Garantieverletzung bedeutet dies, dass der Schaden des Käufers bei unrichtiger bzw. unterlassener Offenlegung einer für die strategische Kaufentscheidung (ggf. straf- und ordnungswidrigkeitenrechtlich) relevanten Information in dem Minderwert des erworbenen Unternehmens begründet ist. Es ist damit eine Unternehmensbewertung vorzunehmen, die sowohl den tatsächlichen als auch den hypothetischen Wert unter Berücksichtigung des Eintritts des garantierten Erfolgs ermittelt. Nach einem rechtlichen Abriss dieser Thematik, wird aus wirtschaftlicher Sicht unter Beachtung des in der rechtsgeprägten Bewertungslehre einschlägigen Normzweckadäquanzprinzips erläutert, warum es im Rahmen der Unternehmensbewertung gerade nicht auf einem im rechtlichen Schrifttum bevorzugten (fiktiven) Verkehrswert des Unternehmens im Regelfall ankommt. Die im vorliegenden Beitrag als normgerecht betrachtete Vorgehensweise dürfte einzelne Protagonisten sowohl in der juristischen Literatur als auch in der Bewertungspraxis überraschen. » weiterlesen» einklappen

  • Compliance
  • Unternehmensbewertung
  • Schadensrecht
  • Strafrecht
  • BGB
  • Zivilrecht

Autoren


Karami, Pedram (Autor)

Klassifikation


DFG Fachgebiet:
Wirtschaftswissenschaften

DDC Sachgruppe:
Wirtschaft

Verknüpfte Personen