Negative Restwerte in der Kostenrechnung
Betriebswirtschaft im Blickpunkt. Bd. 12. 2016 S. 332 - 338
Erscheinungsjahr: 2016
Publikationstyp: Zeitschriftenaufsatz
Sprache: Deutsch
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Inhaltszusammenfassung
Investitionen in Vermögensgegenstände gehen über kalkulatorische Abschreibungen in die Kostenrechnung ein. Einige Vermögensgegenstände weisen am Ende des Planungszeitraums noch Restwerte auf, die berücksichtigt werden müssen. Je höher sie sind, umso besser ist es für das Unternehmen. Also sollten die Restwerte möglichst genau geschätzt werden und damit in die betriebswirtschaftlichen Kalkulationen eingehen. Während der Fall positiver Restwerte häufig diskutiert wird, werden negative Restwerte...Investitionen in Vermögensgegenstände gehen über kalkulatorische Abschreibungen in die Kostenrechnung ein. Einige Vermögensgegenstände weisen am Ende des Planungszeitraums noch Restwerte auf, die berücksichtigt werden müssen. Je höher sie sind, umso besser ist es für das Unternehmen. Also sollten die Restwerte möglichst genau geschätzt werden und damit in die betriebswirtschaftlichen Kalkulationen eingehen. Während der Fall positiver Restwerte häufig diskutiert wird, werden negative Restwerte kaum behandelt. Das soll in diesem Beitrag nachgeholt werden. |» weiterlesen» einklappen
Klassifikation
DDC Sachgruppe:
Wirtschaft