Kyoto: Umweltpolitischer Meilenstein oder Neoimperialismus
Kyoto: Umweltpolitischer Meilenstein oder Neoimperialismus. Marburg. 2005 S. 371 - 394
Erscheinungsjahr: 2005
Publikationstyp: Buchbeitrag
Sprache: Deutsch
Inhaltszusammenfassung
Das Kyoto-Protokoll wurde in der japanischen Präfekturhauptstadt Kyoto verhandelt und 1997 als internationales Abkommen der UN (Klimarahmenkonvention / UNFCCC ) zum Klimaschutz verabschiedet. Das Abkommen sollte erst in Kraft treten, nachdem 55 Staaten, welche zusammen mehr als 55 % der Kohlenstoffdioxid-Emissionen (bezogen auf 1990) der Industrieländer verursachen, das Abkommen ratifiziert haben bzw., wie es im Originaltext heißt: „ihre Ratifikations-, Annahme-, Genehmigungs- oder Beitrittsu...Das Kyoto-Protokoll wurde in der japanischen Präfekturhauptstadt Kyoto verhandelt und 1997 als internationales Abkommen der UN (Klimarahmenkonvention / UNFCCC ) zum Klimaschutz verabschiedet. Das Abkommen sollte erst in Kraft treten, nachdem 55 Staaten, welche zusammen mehr als 55 % der Kohlenstoffdioxid-Emissionen (bezogen auf 1990) der Industrieländer verursachen, das Abkommen ratifiziert haben bzw., wie es im Originaltext heißt: „ihre Ratifikations-, Annahme-, Genehmigungs- oder Beitrittsurkunden hinterlegt haben“ (Art. 12 Abs. 1 des Abkommens). Mit der Ratifikation Islands am 23.5.2002 wurde die erste, mit der Ratifikation Russlands am 18.11.2004 die zweite Bedingung erfüllt. Somit trat das Kyoto-Protokoll (90 Tage nach der Ratifizierung durch das Russische Parlament) am 16. Februar 2005 in Kraft. Zu diesem Zeitpunkt war das Abkommen von 141 Staaten ratifiziert, die zusammen einen Anteil am weltweiten CO2-Ausstoß von 62 % abdeckten. Das Kyoto-Protokoll schreibt verbindliche Ziele für die Reduktion der Emissionen an den Treibhausgasen Kohlendioxid, Methan, Distickstoffoxid, teilhalogenierte Fluorkohlenwasserstoffe, perfluorierte Kohlenwasserstoffe und Schwefelhexafluorid fest. Die Industrieländer und die Länder des ehemaligen „Ostblocks“ (sog. „Annex B-Staaten“) haben sich u.a. im Rahmen des Abkommens dazu verpflichtet, ihre Treibhausgasemissionen zwischen 2008 und 2012 (sog. „erste Kyoto-Verpflichtungsperiode“) um durchschnittlich 5 % gegenüber den Emissionen im Jahr 1990 zu reduzieren (Art. 3 Abs. 1 des Kyoto-Protokolls). Die EU hat sich zu einer durchschnittlichen Reduktion ihrer Treibhausgasemissionen um 8 % verpflichtet; die Reduktionsverpflichtung wurde im Rahmen des sog. „EU burden sharing“ unterschiedlich auf die Mitgliedstaaten aufgeteilt. In Europa müssen dabei die teilnehmenden Unternehmen zunächst nur Zertifikate für die Emission von CO2 nachweisen. Ab dem Jahre 2008 („zweite Kyoto-Verpflichtungsperiode“) kann das System der Emissionszertifikate auch auf die weiteren, im Anhang II zur TERL genannten Treibhausgase erstreckt werden. » weiterlesen» einklappen
Klassifikation
DDC Sachgruppe:
Wirtschaft